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Ingenieur_in (m/w/d) der Fachrichtung Elektrotechnik als Projektleitung
Mettmann
Aktualität: 29.05.2026

Anzeigeninhalt:

29.05.2026, Kreisverwaltung Mettmann
Mettmann
Ingenieur_in (m/w/d) der Fachrichtung Elektrotechnik als Projektleitung
Aufgaben:
Der Kreis Mettmann unterhält 85 Gebäude mit einer Bruttogesamtfläche von ca. 200.000 m². Dazu gehören neben Verwaltungsgebäuden auch Berufskollegs und Förderschulen, Kindertagesstätten und gewerblich oder privat vermietete Liegenschaften. Die Abteilung »Technisches Gebäudemanagement« des Amtes für Hoch- und Tiefbau wickelt für diese sämtliche Neubau-, Erweiterungs-, Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ab. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Tätigkeit liegt in der Projektleitung: Projektleitung und -steuerung von Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsprojekten im Fachbereich Elektrotechnik über alle Leistungsphasen HOAI / Projektstufen AHO Gesamtleitung bei der Umsetzung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an den kreiseigenen Gebäuden Bedarfsermittlung, Planung und Vorbereitung benötigter Leistungen zur Durchführung Beauftragung und Abrechnung von freiberuflichen Leistungen (HOAI/AHO) Planungskoordination für die HOAI Phasen 1 bis 5 (Honorarzone I-IV) Erstellung bzw. Prüfung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen für öffentliche Ausschreibungen der Leistungsphasen 6 bis 7 der HOAI (Honorarzone I-IV) Steuerung und Überwachung von externer Bauleitung während der Leistungsphasen 8 bis 9 der HOAI (Honorarzone I-IV) Sicherstellung von Qualitäts-, Kosten- und Termintreue im Projekt Ermittlung von Haushaltsansätzen und Steuerung des Budgets Verantwortungsbewusste Implementierung neuer bzw. vorhandener gesetzlicher Vorgaben Erstellen technischer Unterlagen / Konzepte Vertretung des Kreises Mettmann als Bauherr, Berater und Ansprechpartner für den Kund_innen, Wahrung und Herstellung des fachlichen Interessensausgleichs mit allen internen und externen Stakeholdern Enge Zusammenarbeit mit den Ingenieur_innen des Sachgebiets Hochbau Erstellen von Entscheidungsgrundlagen, Ausschussvorlagen, eigenständiger Präsentation in politischen Gremien sowie Implementierung und Umsetzung der Ergebnisse Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen Dokumentation
Qualifikationen:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (FH oder TU/TH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Elektrotechnik. Fachliche Kompetenzen , insbesondere Mehrjährige Projektleitungserfahrung im Bereich Elektrotechnik in Bezug auf Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Objekten, vorzugsweise in einer Kommunalverwaltung Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen (VOB, UVgO), der HOAI, sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften (z.B. VDI, Arbeitsstättenrichtlinien, SiGeKo, Richtlinie für Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz, DIN-, Die Bereitschaft, sich stetig fortzubilden Flexible Einsetzbarkeit, Motivation, Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit Selbstständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken und Handeln Kenntnis der deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) Soziale Kompetenz , insbesondere Teamfähigkeit und Fähigkeit zum Netzwerken Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick Methodische Kompetenz , insbesondere Fähigkeit zur Optimierung von Arbeitsabläufen Verhandlungsgeschick (Firmen, Nutzer_innen, externen Ing. Büros) Fähigkeit in Konfliktsituationen ruhig und sachlich zu agieren und argumentieren Digitale Kompetenz , insbesondere Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Produkten (Word, Excel, Outlook) und Kenntnisse im Umgang mit Ausschreibungs- und Planungssoftware (insbesondere Orca-Ava, MS-Project) bzw. die Bereitschaft diese zu erwerben. Kenntnisse in CAFM Software sind wünschenswert. Weiterhin ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW notwendig.

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