Informationen zur Anzeige:
Sachbearbeitende Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (w/m/d)
Nürnberg
Aktualität: 27.02.2025
Anzeigeninhalt:
27.02.2025, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nürnberg
Sachbearbeitende Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (w/m/d)
Aufgaben:
Telefonische und schriftliche Bearbeitung komplexer Anfragen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen (insbesondere zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz) sowie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsgesetz, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) in deutscher und englischer Sprache
Darüber hinaus beantworten Sie Anfragen zu Themen der Integration, z. B. zum Integrationskurs oder zur berufsbezogenen Sprachförderung, und bieten eine Orientierungshilfe bei allen weiteren Themen des Einwanderungsprozesses und der Integration
Außerdem gehören Recherche zu den genannten Themengebieten sowie deren Aufbereitung in unserer Wissensdatenbank und die interne Weitergabe von neuen Informationen zu Ihrem Aufgabengebiet
Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Fachkonferenzen sowie die Weiterentwicklung des Wissensmanagements runden Ihren Arbeitsalltag ab
Qualifikationen:
Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau, vorzugsweise der Fachrichtungen Rechts-, Verwaltungs-, Sozial-, Politik-, Wirtschafts- oder Kulturwissenschaften sowie Amerikanistik oder Anglistik
Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder des Angestelltenlehrgangs II bzw. einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Für die Tätigkeit sind gute Kenntnisse der englischen Sprache zwingend erforderlich. Ihre Englischkenntnisse können Sie idealerweise mit einem Zertifikat (mindestens Niveau B2) entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen nachweisen
Berufserfahrungen sowie Kenntnisse im Bereich des Aufenthaltsrechtes (v. a. Fachkräfteeinwanderungsgesetz) sind von Vorteil
Förderlich sind Kenntnisse des Anerkennungsgesetzes sowie Kenntnisse im Bereich der Integration (Integrationskursverordnung)
Des Weiteren zeichnen Sie Ihre Kommunikationsstärke, Ihr gutes schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Ihre Kooperations- und Teamfähigkeit aus
Diversitykompetenz sowie Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Sorgfalt runden Ihr Profil ab
Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i. V. m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
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