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Baudirektorin­­/­­Baudirektor 16.09.2024 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin
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Informationen zur Anzeige:

Baudirektorin/Baudirektor
Berlin
Aktualität: 16.09.2024

Anzeigeninhalt:

16.09.2024, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Berlin
Baudirektorin/Baudirektor
Aufgaben:
Leitung der Gruppe »Allgemeine Angelegenheiten von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken; Oberste Straßenbaubehörde, Bundesfernstraßen, Schifffahrt und Häfen« Leitung der Gruppe »Allgemeine Angelegenheiten von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken; Oberste Straßenbaubehörde, Bundesfernstraßen, Schifffahrt und Häfen« - Erarbeitung und Einführung technischer Regelwerke als Grundlagen für den Bau und die Erhaltung von Straßenverkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken; Grundsatzfragen des Straßenbauregelwerks auf Bundes- und Landesebene; Ziele und Leitbilder der baulichen Erhaltung; Zusammenhang von Bautechnik und Umwelt; Grundsatzfragen der Anwendung neuer Technologien im Straßenbau; Angelegenheiten der Obersten Straßenbaubehörde Bundesfernstraßen, Koordinierung von Straßen- und Straßenbaubelangen des BMDV, Bauprogrammen und Gestaltung von Bundesfernstraßen, Grundlagen des Bundesfernstraßenrechts, Ministerielle Angelegenheiten der Schifffahrt und Häfen. Koordinierung der Projekte zu Zustand und Bestand der Straßeninfrastruktur. Fachaufgaben Aufstellung und Einführung der für die Planung, den Bau und den Erhalt der städtischen Straßeninfrastruktur und der Ingenieurbauwerke notwendigen technischen Regelwerke als Arbeitsgrundlage für die für den Straßenbau zuständigen Dienststellen des Landes Berlin und die für die Ingenieurbauwerke zuständigen Senatsverwaltung. Koordinierung der Angelegenheiten der Bundesfernstraßen. Koordinierung der Angelegenheiten der Schifffahrt und Häfen. Ministerielle und grundsätzliche Aufgaben und Angelegenheiten gemäß § 3 AZG, die wegen der übergeordneten Bedeutung einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Vertretung der Belange der »Obersten Straßenbaubehörde« sowie der Schifffahrt und Häfen gegenüber anderen Dienststellen, der Industrie, wissenschaftlichen Einrichtungen, den verfassungsmäßigen Gremien und der Öffentlichkeit. Steuerung der Aufgabengebiete, Prioritätensetzung der Aufgaben, Einsatz der Mitarbeitenden und Kontrolle der Arbeitsabläufe. Ausarbeitung/Einführung von Vorschriften, allgemeine Anweisungen, technische Richtlinien und Merkblätter für den Straßen- und für den Ingenieurbau. Steuerung der Erarbeitung eines Erhaltungsmanagements für die Berliner Stadtstraßen; Verantwortlich für die netzweite und systematische Erhaltung des Berliner Straßennetzes Anerkennung nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra). Kontaktstelle Marktüberwachung von Bauprodukten im Straßen- und Ingenieurbau; Vertretung des Landes Berlin beim BMVI in der Bund-/Länder-Dienstbesprechung Straßenbautechnik und der Arbeitsgruppe Erhaltung. Erarbeitung von Statistiken zum Straßenwesen. Qualifizierte Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG
Qualifikationen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der technischen Dienste, Laufbahnzweige bautechnischer Dienst oder Städtebau mit den Studienfachrichtungen Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen, Raumplanung mit den Schwerpunkten Städtebau oder Stadtplanung, Stadtplanung, Urban Design, Urbanistik oder Stadt- und Regionalplanung.

Berufsfeld

Bundesland

Standorte