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Sachgebietsleiter:in Wärme- und Klimaschutz im Hochbau
Hamburg
Aktualität: 06.12.2024

Anzeigeninhalt:

06.12.2024, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Hamburg
Sachgebietsleiter:in Wärme- und Klimaschutz im Hochbau
Aufgaben:
Sie werden durch Ihre Arbeit als Führungskraft in der Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik die Umsetzung und Fortschreibung der rechtlichen Grundlagen auf dem Gebiet des gebäudebezogenen Wärme- und Klimaschutzes maßgeblich beeinflussen. Sie tragen dadurch zur Umsetzung der hamburgischen Klimaschutzziele bei. Sie Leiten ein kleines technisch geprägtes Team und setzen die fachlichen Aufgabenschwerpunkte Bearbeiten ministerielle Grundsatzfragen auf dem Gebiet des gebäudebezogenen Wärme- und Klimaschutzes und nehmen ministerielle Aufgaben auf Bundes- und Landesebene wahr Sorgen für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und treffen Entscheidungen in besonders schwierigen Einzelfällen Steuern und leiten die Anerkennungsverfahren für Prüfsachverständige und üben die Fachaufsicht aus Prüfen und bewerten bautechnische Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung bei komplexen Bauvorhaben
Qualifikationen:
Erforderlich Wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder Technische Gebäudeausrüstung mit der Vertiefung Bauphysik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder Dem Hochschulabschluss gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder Technische Gebäudeausrüstung mit der Vertiefung Bauphysik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung und zusätzlich mit fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung Als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste verfügen und nach § 5 HmbLVO-TechnD die weiteren Voraussetzungen für die Beförderung auf ein Amt ab BesGr. A 14 erfüllen. Vorteilhaft Fähigkeit zur Bewertung und Gewichtung komplexer technischer und administrativer Sachverhalte Gute Kenntnisse des Bauordnungsrechtes und Beherrschung der in Hamburg eingeführten technischen Baubestimmungen Sichere Kenntnisse im Umgang mit einschlägiger Bauphysik-Software Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des gebäudebezogenen Wärmeschutzes und der Energieeinsparung Überzeugungskraft und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Problemfällen sowie eine strukturierte Arbeitsweise

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