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Expertin ­­/­­ Experte für Biotopkartierung­­,­­ Maßnahmenplanung & Geoinformationssysteme (w/m/d) 03.07.2024 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Amberg
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Expertin / Experte für Biotopkartierung, Maßnahmenplanung & Geoinformationssysteme (w/m/d)
Amberg
Aktualität: 03.07.2024

Anzeigeninhalt:

03.07.2024, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Amberg
Expertin / Experte für Biotopkartierung, Maßnahmenplanung & Geoinformationssysteme (w/m/d)
Ihre Aufgaben:
Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Pilotprojektes »Grunddatenerhebung und Managementplanung von großen, aktiv militärisch genutzten Liegenschaften unter Einbeziehung von innovativen Methoden zur Erfassung von Schutzgütern« auf den US-Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr (Bayern): Durchführung von Biotop-, FFH-Lebensraumtypen- und Artenkartierungen (breites Spektrum fernerkundlicher Methoden und in-situ-Erfassung/​klassische Geländebegehungen) Verarbeitung und Qualitätssicherung der Daten mit Hilfe geeigneter Datenbanken und Geographischer Informationssysteme und Arbeit mit fernerkundungsbasierten Diensten Planung von geeigneten Maßnahmen der Landschaftspflege, zum Schutz von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen Fachliche Vorbereitung der Ausschreibungen von Leistungen, die nicht in Eigenregie vorgenommen werden können (z. B. bestimmte Artengruppen, Fernerkundung oder Meta-Barcoding) Fachliche Betreuung von Kartier- und Planungsbüros während der Datenaufnahmen Beantwortung von Anfragen z. B. bei Leistungsstörungen Mitarbeit bei der Entwicklung der Methodik und des Workflows für Kartierung, Maßnahmenplanung und Monitoring Erstellung von Beiträgen zur Weiterentwicklung und Optimierung von Handlungsanweisungen für die Biotopkartierung und ökologischen Grundlagenerfassung einschließlich Maßnahmenplanung Planung, Organisation & Durchführung von naturschutzfachlichen Fortbildungen Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Arbeitsplatz Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an.
Das bringen Sie mit:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (FH/​Bachelor) der Fachrichtungen Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Biologie, Forstwirtschaft bzw. Forstwissenschaft, Geographie oder eine vergleichbare Qualifikation Fachkompetenzen: Kenntnisse der für den Arbeitsbereich relevanten Gesetze und Verordnungen z. B. Waldgesetze Bund und Länder, Europäische Naturschutzrichtlinien (EU-Vogelschutz, Natura 2000 etc.) Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung Vertiefte Kenntnisse in der Bestimmung von Tier- und Pflanzenarten sowie Vegetationsgesellschaften Kenntnisse in der Planung und Umsetzung von naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie der Landschaftspflege Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich Geographische Informationssysteme, Datenbanken/​Datenmanagement Kenntnisse und Erfahrung mit den Kartieranleitungen der Länder, insbesondere des Landes Bayern, sind von Vorteil Kenntnisse und Erfahrungen in der Nutzung von modellbasierten Fernerkundungsdaten und dienstebasierten Infrastrukturen sind wünschenswert Weiteres: Sie haben eine gründliche und sorgfältige Arbeitsweise bei hoher Zuverlässigkeit. Sie verfügen über gutes Organisationsgeschick und die Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln. Sie bringen die Fähigkeit mit, sich in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten. Sie haben eine gute Auffassungsgabe. Sie verfügen über Eigeninitiative und die Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten. Sie arbeiten auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, gründlich und zielorientiert. Ihre Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift ist gut und Sie verfügen über eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. Neben kunden-​/adressatenorientiertem Verhalten zeigen Sie ausgeprägtes und zielorientiertes Verhandlungsgeschick. Sie bringen die Fähigkeit zum teamorientierten Handeln mit und sind sowohl kritikfähig als auch sozialkompetent. Sie haben ein gutes Urteilsvermögen verbunden mit der Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Sie bringen die Bereitschaft zu ungewöhnlichen Arbeitszeiten zu arbeiten z. B. sehr früher Arbeitsbeginn aufgrund von Schießzeiten auf den Truppenübungsplätzen, mit. Die Arbeitszeiten liegen jedoch stets innerhalb unserer Rahmenarbeitszeit (6 - 21 Uhr).

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