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Gärtner/-in / Stellvertretende Betriebsleitung (m/w/d)
Stuttgart
Aktualität: 28.03.2025
Anzeigeninhalt:
28.03.2025, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Gärtner/-in / Stellvertretende Betriebsleitung (m/w/d)
Aufgaben:
Sie sind insb. für die höherwertige Grünpflege in Parkanlagen sowie für die Reinigung und Verkehrssicherheit auf städtischen Spiel- und Freizeitflächen zuständig. Dabei gewährleisten Sie, dass gestalterische und ökologische Pflegeziele erreicht werden
Sie pflegen und pflanzen Stauden und Wechselflor nach fachlichen Kriterien und speziellen Pflegekonzepten und entwickeln diese mit
Die Organisation und Durchführung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben
Sie treffen Entscheidungen über den richtigen Zeitpunkt und die notwendigen Mittel zur Durchführung von Pflegemaßnahmen und stimmen diese mit der Betriebsleitung ab
Sie unterstützen die Betriebsleitung bei der Einweisung und Schulung der Mitarbeiter/-innen sowie bei den organisatorischen Aufgaben des Betriebes
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/-in oder eine vergleichbare Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau in der Freiflächenpflege oder kommunalen Betriebsführung
Ein freundliches und sicheres Auftreten gegenüber Mitmenschen sowie Erfahrung in der Anleitung von Mitarbeiter/-innen, Disposition und Arbeitssicherheit
Einsatzfreude, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit
Erforderlich sind Kenntnisse im Umgang mit den in der Grünpflege gängigen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, gute Pflanzenkenntnis und Erfahrung in der Verkehrssicherung von Freianlagen und Spielplätzen
Vorausgesetzt wird der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, von Vorteil sind weitere Fahrerlaubnisklassen wie C1E und höher
Erforderlich ist der sichere Umgang mit MS-Office-Programmen sowie digitalen Fachanwendungen und Kommunikationsmitteln, die für eine stellv. Betriebsführung erforderlich sind
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