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Sachbearbeiter Nachrangsicherung (m/w/d) 24.02.2025 Landratsamt Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall
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Informationen zur Anzeige:

Sachbearbeiter Nachrangsicherung (m/w/d)
Schwäbisch Hall
Aktualität: 24.02.2025

Anzeigeninhalt:

24.02.2025, Landratsamt Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall
Sachbearbeiter Nachrangsicherung (m/w/d)
Aufgaben:
Sie prüfen abgeschlossene Fälle der Sozialhilfe auf zu Unrecht erbrachte Leistungen und machen Ansprüche im Rahmen der Nachrangsicherung geltend. Darunter fallen folgende Aufgaben: Sie erstellen Rückforderungsbescheide nach dem SGB XII, um unberechtigt gezahlte Sozialleistungen und Schenkungen zurückzufordern. Sie kümmern sich um die Rückabwicklung dinglicher Ansprüche wie Sicherungshypotheken, Erbteilsverpfändungen und Treuhandaufträge. Sie optimieren und verwalten die Datenbanken in Microsoft Access sowie die Ordnerstruktur des Sozialamtes. Sie entwickeln und pflegen Formulare für den internen Gebrauch und zur Veröffentlichung.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (z. B. Bachelor of Arts - Public Management) oder in einem Studiengang, der zu den o. g. Aufgaben passt (z. B. Bachelor of Arts Öffentliche Wirtschaft, Bachelor of Laws oder ein erstes juristisches Staatsexamen) Alternativ eine vergleichbare Qualifikation, z. B. eine abgeschlossene Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenprüfung II) Grundkenntnisse in Microsoft Access sind von Vorteil Kundenfreundliches und sicheres Auftreten sowie selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen Sie haben eine Ausbildung als Beamter im mittleren Verwaltungsdienst (mind. A 9 LBesGBW) abgeschlossen und möchten sich weiter qualifizieren? Oder sind Sie Verwaltungsfachangestellter bzw. haben die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung absolviert, bringen entsprechende dreijährige Berufserfahrung mit und suchen nach einer neuen Herausforderung? Dann bewerben Sie sich jetzt! Wir unterstützen Sie bei der o. g. Stelle, die Fortbildung als Verwaltungsfachwirt (Angestelltenprüfung II) oder den Aufstieg in den gehobenen Verwaltungsdienst zu absolvieren.

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