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Sachbearbeitung Finanzen und Umsatzsteuer
Schleswig
Aktualität: 29.06.2024
Anzeigeninhalt:
29.06.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeitung Finanzen und Umsatzsteuer
Ihre Aufgaben:
Sachbearbeitung Finanzen und Umsatzsteuer
Im Sachgebiet Haushalt
Die Kernaufgabe unseres Sachgebietes Haushalt steckt bereits im Namen: Wir stellen den Haushalt für den Kreis Schleswig-Flensburg auf, sodass die Fachausschüsse und der Kreistag über ihn beschließen können. Darüber hinaus unterstützen wir die Verwaltungsführung und die Einheiten in unserem Hause laufend bei allen Budgetfragen, Investitionen und sonstigen finanzrelevanten Angelegenheiten. Neben zahlreichen weiteren Tätigkeitsfeldern wie z. B. Erstellung von Jahresabschlüssen, Wahrnehmung der Beteiligungsverwaltung und Sicherstellung rechtskonformer Umsatzbesteuerung haben wir unser Finanzfachverfahren H&H proDoppik selbstständig zu administrieren. Konkret in die Aufgabenschwerpunkte der Umsatzbesteuerung und der Jahresabschlusserstellung möchten wir Sie gern verantwortlich einbinden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bei der Durchführung der Jahresabschlüsse des Kreises Schleswig-Flensburg mitwirken
An der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) mitwirken sowie die Rechtskonformität hinsichtlich Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Gewerbesteuer bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) herstellen
Auswertungen, Abgleiche und Analysen ohne unmittelbaren Jahresabschlussbezug erstellen
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Das bringen Sie mit:
Eine der folgenden Qualifikationen:
Angestelltenlehrgang II
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allg. Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
Kaufmännische*r Fachwirt*in wie z. B. Sparkassenfach-, Bankfach-, Sparkassenbetriebs-, Bankbetriebs- oder Steuerfachwirt*in
Abgeschlossenes Studium (Bachelor/Dipl. (FH)) einer betriebswirtschaftlichen Fachrichtung
Dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Steuerfachangestellte*r) mit Bilanzbuchhalterlehrgang IHK und mind. dreijähriger entsprechender Berufserfahrung
Berufserfahrungen (Schwerpunkt Umsatzsteuer)
Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative
Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
Intellektuelle Fähigkeiten (Auffassungsgabe, Folgenabwägung)
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei.
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