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Sicherheitsingenieur­­/­­-in ­­/­­ Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) 13.06.2024 Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart
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Sicherheitsingenieur/-in / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Stuttgart
Aktualität: 13.06.2024

Anzeigeninhalt:

13.06.2024, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Sicherheitsingenieur/-in / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Die Sicherheitsfachkräfte des Arbeitssicherheitstechnischen Dienstes beraten im Team zusammen mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt die Ämter und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie üben eigenverantwortlich die im ASiG beschriebenen Aufgaben aus Sie ermitteln und bewerten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und beraten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln beraten Sie Sie führen Begehungen durch Die Durchführung von Schulungen und die Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabengebiet Sie untersuchen Arbeitsunfälle und leiten daraus Schutzmaßnahmen mit den zuständigen Führungskräften ab Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur/-in oder vergleichbarer Bachelor-Abschluss, vorzugsweise aus dem Bereich der Sicherheitstechnik oder Elektrotechnik bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss Praktische Erfahrung im Ingenieurberuf (möglichst im Bereich der Arbeitssicherheit) Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Arbeitsschutzmanagements, Verständnis für zeitgemäße Präventionsarbeit Mindestens die Anerkennung der Ausbildungsstufen I und II eines deutschen Unfallversicherungsträgers Strukturierter, eigenständiger und ergebnisorientierter Arbeitsstil mit klarem Bewusstsein für Sicherheitsfragen Flexibilität und Kommunikationsstärke verbunden mit Überzeugungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Freude an interdisziplinärem Arbeiten sowie Eigeninitiative und Wissensvermittlungskompetenz und eine hohe Sozialkompetenz im Umgang mit Führungskräften, Beschäftigten und Dritten Bewerber/-innen, die keinen Abschluss als Ingenieur/-in bzw. Bachelor nachweisen können, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

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