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Sachbereichsleiter*in Technische Bauunterhaltung
Kiel
Aktualität: 11.07.2026

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11.07.2026, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Sachbereichsleiter*in Technische Bauunterhaltung
Aufgaben:
Leitung des Sachbereich Technische Bauunterhaltung mit 18 Mitarbeiter*innen: Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht Entscheidung bei schwierigen Einzelfällen sowie gemeinsame Bearbeitung mit den Mitarbeiter*innen Vertretung des Sachbereichs gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien, soweit nicht der Abteilungsleitung oder Amtsleitung vorbehalten Fortbildung von Mitarbeiter*innen durch Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen Einsatz der Mitarbeiter*innen, Arbeitsverteilung, Arbeitsablauf und Einsatz der Arbeitsmittel planen, Durchführung koordinieren und kontrollieren (Mit-)entwicklung der Haushaltsansätze und Entscheidung über deren Einsatz sowie Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung Prüfung und Abwicklung umfangreicher allgemeiner Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden: Prüfung umfangreicher Entwürfe der Mitarbeiter*innen einschließlich Kostenermittlung sämtlicher betriebstechnischer Anlagen im Bereich der technischen Gebäudeunterhaltung Unterhaltung und Sicherstellung der Betriebssicherheit und Nutzergerechtigkeit der betriebstechnischen Anlagen (Betreiberverantwortung), einschließlich Ausschreibung, Vergabe, Durchführung, Überwachung, Abnahme und Abrechnung und Dokumentation von Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs Begutachtung und Bewertung von notwendigen Maßnahmen Regelmäßige Begehungen unter Sicherheitsgesichtspunkten unter Beteiligung der Nutzer*innen Feststellung, Dokumentation und Kostenermittlung des Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfs
Qualifikationen:
Studium. Abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) Oder Laufbahnprüfung/-befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technische Dienste, mit vorgenanntem Studium, sowie eine Besoldung mindestens der Besoldungsgruppe A 10 SHBesG Erfahrung. Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung sowie erste Leitungserfahrung, auch als Stellvertretung möglich Fachlichkeit. Es wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig amtsspezifische Programme auch im Rahmen von Fachfortbildungen anzueignen. Führerschein. Führerschein Klasse B. Sie können technische Zusammenhänge beurteilen und alternative technische Lösungen bewerten. Darüber hinaus behalten Sie auch bei erhöhtem Arbeitsanfall den Überblick und können auftretende Schwierigkeiten sicher überwinden. Die Fähigkeit, Arbeitsabläufe rationell und zielgerecht zuplanen und durchzuführen sowie Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, ergänzt Ihr Profil. Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.

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