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Informationen zur Anzeige:

Dienstposten als Leitung der hafenbehördlichen Aufgaben (w/m/d)
Stade-Bützfleth
Aktualität: 10.04.2025

Anzeigeninhalt:

10.04.2025, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Stade-Bützfleth
Dienstposten als Leitung der hafenbehördlichen Aufgaben (w/m/d)
Aufgaben:
Leitung der hafenbehördlichen Aufgaben der Dienststelle für den Standort Stade-Bützfleth. Dazu gehört u. a.: Die Überwachung und Durchsetzung der NHafenO, Ermittlung und Vorbereitung von Owi-Verfahren, Prüfung und Erteilung formeller und informeller Verwaltungsakte, Beratung der Hafenwirtschaft, Überwachung der Einhaltung der Meldeverpflichtung nach NHafenO im N-NSW, Zusammenarbeit mit für den Dienstsitz relevanten lokalen Institutionen und Organisationen, Lokale Ansprechpartner für Hafenwirtschaft und Verbände Überwachung und Kontrolle von Transporten gefährlicher Güter auf Wasserstraßen und im Hafen sowie Bewertung der Ladungsrisiken Maritime Umweltangelegenheiten (MARPOL) Leitung der hafenbehördlichen Aufgaben für den Standort Stade-Bützfleth Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an.
Qualifikationen:
Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste (ehemals gehobener nautischer Dienst) verfügen Bewerbungsfähig sind Bewerber (w/m/d) mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums der Nautik Das unbeschränkt gültige Befähigungszeugnis zur Kapitänin / zum Kapitän (w/m/d) nach STCW'95 (II/2) wird vorausgesetzt Die Fahrzeit zum Erlangen des Befähigungszeugnisses zur Kapitänin / zum Kapitän (w/m/d) sollte überwiegend in der Kauffahrteischiff fahrt in der großen Fahrt absolviert worden sein Laufbahnvoraussetzung ist eine einjährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst. Bewerber (w/m/d), die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden daher für die Dauer von einem Jahr als Tarifbeschäftigte (w/m/d) in der Entgeltgruppe 10 TV-L beschäftigt. Gute Kenntnisse in den für die niedersächsischen Häfen geltenden Rechtsvorschriften (NHafenSG, NHafenO, NAbfG, GGVSee, etc.) sowie verwaltungsrechtliche und gefahrgutrechtliche Kenntnisse sind förderlich Kenntnisse der Organisation und der wirtschaftlichen Strukturen der niedersächsischen Seehäfen einschließlich der hoheitlichen Zuständigkeiten von Hafenbehörden, Schifffahrtsbehörden und Wasserschutzpolizei sind wünschenswert Die gängigen MS-Office Anwendungen müssen beherrscht werden Bereitschaft für eine hafenbehördliche Rufbereitschaft Gute Englisch- und DV-Kenntnisse sowie der Besitz eines PKW-Führerscheins werden vorausgesetzt Erwartet werden ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und Durchsetzungsvermögen Gefordert ist zudem selbstständiges Arbeiten, Teamorientierung und Sozialkompetenz

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