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DevOps-Engineers (w/m/d)
Nürnberg
Aktualität: 14.04.2025
Anzeigeninhalt:
14.04.2025, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nürnberg
DevOps-Engineers (w/m/d)
Aufgaben:
Sie nutzen Ihre Fachkenntnisse und kommunikativen Fähigkeiten im Bereich Incident Management, wobei Sie die IT-produktübergreifende Lagebeobachtung von Störungen, Systemausfällen und Reaktionsmaßnahmen verantworten. Hierfür evaluieren und wählen Sie zweckmäßige Monitoring- sowie Alerting-Werkzeuge und gestalten Abstimmungsprozesse mit Verantwortlichen der Softwareentwicklung, Betrieb, IT-Service- und Produktmanagement mit
Als Expertin bzw. Experte im Bereich Cybersecurity beraten und unterstützen Sie Softwareentwicklung/-betrieb bzw. IT-Produktmanagement in Fragen des operativen IT-Sicherheitsmanagements. Dabei sind Sie auch für die IT-sicherheitstechnische Qualitätssicherung der Softwarearchitekturen und Lösungskonzepte zuständig
Sie sind zuständig für die Wartung und Optimierung von (Cloud-)Infrastruktur- und Plattformservices sowie von Anwendungssoftware und Basisdiensten
Weiterhin gehört zu Ihren Aufgaben die Beratung der IT-Projekte und -verfahren zur Nutzung von Infrastruktur und Plattformservices und der Programmierung von Software
Anwendungsbetrieb, Monitoring, Analyse und die Behebung von Fehlern fallen ebenfalls in Ihren Bereich
Sie entwerfen Konzepte und Richtlinien für die Automatisierung des Aufbaus und den Betrieb von Entwicklungs- und Betriebsumgebungen
Sie nutzen Ihre Fachkenntnisse bei der Entwicklung von Software sowie Diensten mit aktuellen Technologien und Programmiersprachen während der Entwicklung, Test und der Inbetriebnahme der BAMF-Architektur-Richtlinien (z. B. auf der »BAMF Plattform as a Service« Infrastruktur)
Qualifikationen:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau bzw. einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie* der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder eines anderen einschlägigen Studiums mit informationstechnischen Schwerpunkten bzw. einen abgeschlossenen MINT-Beruf mit informationstechnischen Schwerpunkten
Bewerbungsberechtigt sind zudem Personen, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf einem IT-Arbeitsplatz verfügen, der mit Entgeltgruppe 10 bis 12, Teil III, Abschnitt 24 TV EntgO Bund zu bewerten wäre
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Für die Tätigkeit sind nachgewiesene Kenntnisse in der Konzeption und im Umgang mit Automatisierungstools zur kontinuierlichen Erzeugung, Bereitstellung und Auslieferung von Softwareinkrementen von Vorteil
Idealerweise können Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen über DevOps-orientierte Anwendungsentwicklung (Konzeption, Pflege und Weiterentwicklung unter Beachtung der Strategien Continuous Integration, Delivery und Deployment) sowie über Anwendungsbetrieb und - infrastrukturen und containerisierten Umgebungen anhand von Arbeitszeugnissen oder Zertifikaten belegen
Darüber hinaus kennen Sie bestenfalls die entsprechenden Technologiestacks (z. B. Spring Boot Framework, ORM-Frameworks, MVVM-Pattern) der Programmiersprachen
Förderlich sind Erfahrungen und Kenntnisse beim Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), in der operativen Cybersecurity, im IT-Sicherheitsmonitoring (SIEM/SOC) sowie auch Kenntnisse in TCP/IP, Netzwerk-Technologien, Firewall-Systemen, Web Application Security, Identitäts- und Zugriffsmanagement sowie Sicherheits-/Schwachstellen-Scans
Ebenso sind nachgewiesene Kenntnisse in der Entwicklung unter klassischen und agilen Vorgehensmodellen der Softwareentwicklung, wie dem V-Modell oder SCRUM, förderlich
Erfahrungen im Umgang mit Versionsverwaltung (z. B. GIT, SVN) und Entwicklungsorganisationstools (z. B. Jira, Confluence) sind von Vorteil
Ihr Profil wird abgerundet durch Sozialkompetenz, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zu analytischem und strategischem Denken
Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1-Niveau nach dem GER benötigt werden
Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i. V. m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
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