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Professorin / Professor (m/w/d) für Arbeits- und Ingenieurpsychologie
Mühldorf am Inn
Aktualität: 31.03.2025
Anzeigeninhalt:
31.03.2025, Technische Hochschule Rosenheim
Mühldorf am Inn
Professorin / Professor (m/w/d) für Arbeits- und Ingenieurpsychologie
Aufgaben:
Lehrtätigkeit in den verschiedenen Grundlagen-, Anwendungs- und Methodenfächern der Psychologie
Entwicklung und Begleitung motivierender und innovativer Lernprozesse für Studierende
Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes, des Studiengangs sowie in der Selbstverwaltung und Weiterbildung
Begleitung empirischer Forschungsprojekte unter Nutzung von Zukunftstechnologien, wie z. B. Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in den Sozialwissenschaften
Bereitschaft, im zeitlichen Umfang von circa einem Tag pro Woche in der Forschung tätig zu werden
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagen- und Methodenfächer der Psychologie sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Psychologie (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
Ausgewiesene Kenntnisse in der Arbeits- und Ingenieurpsychologie
Praxiserfahrung in mindestens einem Anwendungsfeld der Ingenieurpsychologie
Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen ist
Didaktische und pädagogische Eignung, nachgewiesen durch entsprechende Lehrerfahrung
Ein hohes Maß an Engagement, Kooperationsfähigkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung eines jungen, dynamisch wachsenden Hochschulstandortes
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss - davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
Idealerweise einschlägige Publikationen im ausgeschriebenen Fachbereich
Idealerweise Kenntnisse in den Bereichen Mensch-Maschine-Interaktion, Informatik, Künstliche Intelligenz (KI), Automation, Robotik und User Experience (UX)
Berufsfeld
Bundesland
Standorte