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Leiter*in Umweltverwaltung (m/w/d)
Bad Segeberg
Aktualität: 09.12.2024

Anzeigeninhalt:

09.12.2024, Kreis Segeberg
Bad Segeberg
Leiter*in Umweltverwaltung (m/w/d)
Aufgaben:
Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachgebiet, Führung und Förderung der zugehörigen Mitarbeiter*innen sowie Vertretung des Fachgebiets gegenüber anderen Fachgebieten/-diensten und Externen Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen, Führen von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten sowie Teilnahme an Personalauswahlverfahren Weiterentwicklung der strategischen Aufgabenfelder Eigenständige Bearbeitung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren/-änderungen einschließlich der Erstellung rechtssicherer Beschlüsse Prozessvertretung für den FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall in erster Instanz mit dem Ziel eines wirtschaftlichen und rechtmäßigen Abschlusses der Verwaltungsrechtsverfahren Fachliche und rechtliche Klärung von Grundsatzfragen aus dem Wasserrecht Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fachdienstes "Bau- und Umweltverwaltung" Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten bzw. Anwärter*innen und Praktikant*innen
Qualifikationen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit einer Mindestpunktzahl von 12 und die Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang II schnellstmöglich nachzuholen bzw. das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis oder Ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium oder Die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung "Allgemeine Verwaltung - Public Administration" Und darüber hinaus idealerweise Umfassende Rechtskenntnisse (Verwaltungs-, Ordnungs- und Planfeststellungsrecht, LVwG, WHG, LWG, UVPG, Abfall-/Bodenschutzrecht, etc.) Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung Führungserfahrung Gute Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mind. C 1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen

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