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Mitarbeiter:in im Pastoralen Dienst der katholischen Kirchengemeinde in Wolfenbüttel (w/m/d)
Wolfenbüttel
Aktualität: 07.04.2025
Anzeigeninhalt:
07.04.2025, Bistum Hildesheim
Wolfenbüttel
Mitarbeiter:in im Pastoralen Dienst der katholischen Kirchengemeinde in Wolfenbüttel (w/m/d)
Aufgaben:
Sie gewinnen, befähigen und begleiten ehrenamtliche Mitarbeitende
Sie bringen neue Ideen ein und entwickeln im Team neue Konzepte für die Gemeindearbeit
Sie pflegen vorhandene Netzwerke und vernetzen Menschen miteinander
Sie initiieren und begleiten Projekte und Entwicklungsprozesse
In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden koordinieren und entwickeln Sie Bereiche der Sakramentenkatechese
Sie gestalten und stärken Familienpastoral
Gemeinsam mit den Teams unterstützen Sie die religionspädagogische Begleitung der örtlichen KiTa, Grundschule und des ökumenischen Familienzentrums
Ihr zukünftiges Arbeitsgebiet orientiert sich auch an Ihren Talenten, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
Qualifikationen:
Eigeninitiative, verbunden mit Teamfähigkeit
Sie können sich mit Ihren Fähigkeiten gut integrieren und arbeiten gern mit Menschen zusammen, Sie sind empathisch und können mit anderen Menschen effektiv interagieren
Kommunikation, Kontaktfähigkeit, Kreativität, strategisches und innovatives Denken zeichnen Sie aus und Sie können selbstständig entwickelte (pastorale) Konzepte umsetzen
Sie sind sicher im Umgang mit Social Media
Zudem sind Sie eine zugewandte, belastbare und reflektierte Persönlichkeit
Ein abgeschlossenes Studium, vorzugsweise der Religionspädagogik, der Sozialen Arbeit und/oder eine vergleichbare Qualifikation
Ideal, aber keine Voraussetzung: eine abgeschlossene pastorale Berufseinführung (Pastoral- und/oder Gemeindereferent:in) oder eine mehrjährige qualifizierte ehrenamtliche Mitarbeit in pastoralen Feldern
Sie sind offen für berufsbegleitende Qualifikationen
Sie identifizieren sich mit den Aufgaben und Grundsätzen der katholischen Kirche: Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche gemäß Artikel 6 (3) der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" ist eine notwendige Voraussetzung.
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