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Mitarbeiter:innen im pastoralen Dienst im pastoralen Raum Stadt Braunschweig (w/m/d)
Braunschweig
Aktualität: 22.04.2025
Anzeigeninhalt:
22.04.2025, Bistum Hildesheim
Braunschweig
Mitarbeiter:innen im pastoralen Dienst im pastoralen Raum Stadt Braunschweig (w/m/d)
Aufgaben:
Die Aufgaben für beide Stellen beinhalten sowohl die Arbeit in einer oder mehreren Pfarreien im Pastoralen Raum Stadt Braunschweig als auch die Bearbeitung von (übergreifenden ) pastoralen Themen im Sozialraum der Stadt Braunschweig.
Sie bringen neue Ideen ein und entwickeln im Team neue Konzepte für die Gemeindearbeit.
Sie gewinnen, befähigen und begleiten ehrenamtliche Mitarbeitende.
Sie pflegen vorhandene Netzwerke und vernetzen Menschen miteinander.
Sie initiieren und begleiten (pastorale) Projekte und Entwicklungsprozesse.
Sie vernetzen, qualifizieren und unterstützen Ehrenamtliche und entwickeln mit ihnen die Sakramentenkatechese weiter.
Sie begleiten und unterstützen katholische Schulen und Kindertagesstätten religionspädagogisch.
Sie unterstützen die diakonische Pastoral im Sozialraum der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Ortscaritasverband.
Sie entwickeln die Präventionsarbeit.
Ihr zukünftiges Arbeitsgebiet orientiert sich auch an Ihren Talenten, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die genauen Aufgaben für beide Stellen werden im Teamkontext und zusammen mit der Leitung zugeordnet.
Qualifikationen:
Eigeninitiative, verbunden mit Teamfähigkeit
Hohe kommunikative Kompetenz, Kontaktfähigkeit, Kreativität und Organisationsstärke
Ein abgeschlossenes Studium, vorzugsweise der Religionspädagogik, der Sozialen Arbeit, der Kommunikation und/oder eine vergleichbare Qualifikation
Eine abgeschlossene pastorale Berufseinführung (z.B. Pastoral- oder Gemeindereferent:in) wäre ideal
Sie sind offen für berufsbegleitende Qualifikationen.
Zudem sind Sie eine belastbare und reflektierte Persönlichkeit.
Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Sie identifizieren sich mit den Aufgaben und Grundsätzen der katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche gemäß Artikel 6 (3) der »Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse« ist eine notwendige Voraussetzung.
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