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Amtsleiter Haupt- und Personalamt (m/w/d)
Köthen
Aktualität: 11.04.2025

Anzeigeninhalt:

11.04.2025, Stadt Köthen (Anhalt)
Köthen
Amtsleiter Haupt- und Personalamt (m/w/d)
Aufgaben:
Leitung des Haupt- und Personalamtes und Verantwortung für die Abteilungen: Gebäudeverwaltung, Organisation, Personalabteilung und IT-Abteilung Verantwortung für Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz Konzepterstellung im Aufgabenbereich Strategische Planung und Koordination der Aufbau- und Ablauforganisation der Stadtverwaltung sowie Verantwortung für die Personalbedarfs- und Personalentwicklungsplanung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsführung zur Verwaltungssteuerung vorbereiten Erarbeitung von Verwaltungsstrategien unter Berücksichtigung demographischer, finanzieller und ökonomischer Voraussetzungen Initiierung sowie Leitung von und Mitarbeit in verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen nach Bedarf Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Gremien der Stadt und Vertretung der Verwaltung in Sitzungen Ableisten von Bereitschaftsdiensten
Qualifikationen:
Abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-FH oder Bachelor) in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt (VWA) oder eine vergleichbare Fachrichtung bzw. einen abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst Führungserfahrung sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse und wirtschaftliches Denken und Handeln sind wünschenswert Ganzheitliches konzeptionelles und strategisches Denkvermögen Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Eigeninitiative und Kreativität Verantwortungsbewusstsein, Entschlussfreudigkeit, Einfühlungsvermögen, diplomatisches Geschick und Konfliktlösungskompetenzen sind notwendig Strategisches und vernetztes Denken und Handeln bei komplexen Fragestellungen, analytische Fähigkeiten, Veränderungs- und Lernbereitschaft, Belastbarkeit, Kunden- und Mitarbeiterorientierung, Kostenbewusstsein, Organisationsfähigkeit Führerschein Klasse B Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen außerhalb der regulären Dienstzeit insbesondere in den Abendstunden

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