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Mitarbeiter (m/w/d) für die örtliche Luftaufsicht (ATPL(A) oder CPL (A) sowie langjährige fliegerische Erfahrung sind erforderlich)
Flughafen Frankfurt-Hahn
Aktualität: 05.02.2023
Anzeigeninhalt:
05.02.2023, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Flughafen Frankfurt-Hahn
Mitarbeiter (m/w/d) für die örtliche Luftaufsicht (ATPL(A) oder CPL (A) sowie langjährige fliegerische Erfahrung sind erforderlich)
Örtliche Luftaufsicht nach § 29 LuftVG auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn:
Kontrolle der Betriebssicherheit des Flughafens
Überprüfung des Luftfahrtpersonals und der Luftfahrzeuge
fachliche Mitwirkung in Verwaltungsverfahren
Erteilung von Außenstart- und Außenlandeerlaubnissen
Bearbeitung von Lärmbeschwerden
Besitz einer gültigen Lizenz für Berufspiloten (ATPL (A) oder CPL(A))
Sprechfunkzeugnis für den Flugdienst in deutscher und englischer Sprache (BZF I oder AZF)
langjährige fliegerische Erfahrung
luftfahrtechnisches Wissen sowie Grundkenntnisse in den nationalen und internationalen luftrechtlichen Vorschriften und in der Verwaltungsarbeit
gute Englischkenntnisse
gültiger PKW-Führerschein
Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
Berufsfeld
Bundesland
Standorte