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Sachbearbeiter*in Aufenthaltsrecht
Schleswig
Aktualität: 03.03.2025
Anzeigeninhalt:
03.03.2025, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeiter*in Aufenthaltsrecht
Aufgaben:
Über die Erteilung und Verlängerung sowie den Widerruf, die Rücknahme und die nachträgliche Befristung von Aufenthaltstiteln sowie die Aufhebung und Annullierung von Schengen-Visa entscheiden, dabei auch Rückkehrentscheidungen treffen
Über die Erteilung, Änderung und Aufhebung von Nebenbestimmungen zu Aufenthaltstiteln entscheiden
Über ausländerrechtliche Verwarnungen und Ausweisungen entscheiden
Im Zusammenhang mit der Identität/Staatsangehörigkeit bzw. Erfüllung der Pass(ersatz)pflicht
Maßnahmen zur Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung einleiten/überwachen
Über die Erteilung von Reiseausweisen entscheiden
Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei Verstößen gegen das Ausländerrecht fertigen
Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen:
Angestelltenlehrgang II
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration bzw. Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) (Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) der Fachrichtung Justiz (Laufbahnprüfung nach der LAPVO JV-LG 2/1 für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im Justizvollzug)
Verwaltungsfachangestellte*r/Angestelltenlehrgang I, seit mindestens fünf Jahren auf einer Stelle mindestens der Entgeltgruppe 8 TVöD eingesetzt
Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
Offenheit und Akzeptanz gegenüber den Anliegen der Kund*innen und ihrer Situation
Bei ausländischen Abschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.
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