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Volljurist (2. juristisches Staatsexamen) in der Fach- und Rechtsberatung sowie Vertragsgestaltung für die Ansiedlung von Großunternehmen (m/w/d)
Magdeburg
Aktualität: 22.03.2023
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22.03.2023, Landeshauptstadt Magdeburg
Magdeburg
Volljurist (2. juristisches Staatsexamen) in der Fach- und Rechtsberatung sowie Vertragsgestaltung für die Ansiedlung von Großunternehmen (m/w/d)
In der Fach- und Rechtsberatung sowie Vertragsgestaltung
Im Rahmen der Position als Volljurist obliegen Ihnen insbesondere folgende Tätigkeiten:
Betreuung und fachliche sowie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Großunternehmen
Betreuung/Beratung bei Vertragsfragen, Entwurf, Verhandlung, Prüfung, Abschluss und Abwicklung von Verträgen hinsichtlich der Ansiedlung von Großunternehmen, der Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie auf dem Gebiet der Konzessionsverträge
Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung gerichtlicher Rechtsstreitigkeiten (u. a. Auswahl/Mandatierung externer juristischer Berater/-innen sowie federführende Koordinierung bei der Einbringung von Vorlagen)
Ausbildung von Rechtsreferendarinnen/-referendaren und Praktikantinnen/Praktikanten
In Ihrer Tätigkeitsausübung profitieren Sie von Ihren umfassenden und anwendungsbereiten Rechtskenntnissen im Bau-, Bauordnungs-, Vergabe-, Beihilfe-, Kommunalrecht sowie zu Fördermitteln. Ferner besitzen Sie rechtliche Kompetenzen im Bereich Energie, Wärmelieferung, Wasserversorgung, Abwasser und Telekommunikation, die Ihnen bei der Vertragsgestaltung zu Gute kommen.
Neben Ihrer eigenständigen Arbeitsweise mit hohem Qualitätsanspruch kommen in dem beschriebenen Aufgabengebiet Ihre ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Ihr Innovationspotential zum Tragen. Zudem sind sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift wünschenswert.
Darüber hinaus erfordert die Aufgabenwahrnehmung zeitliche Flexibilität in der Arbeitsorganisation, da auch Tätigkeiten außerhalb der regulären Kernarbeitszeiten zum Arbeitsalltag gehören.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit 2. Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Deutsches Richtergesetz).
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